Der Zahnprothetiker

Zahnprothetiker sind als Spezialisten berechtigt, unabhängig von Zahnärzten für Patienten abnehmbaren Zahnersatz (Zahnprothesen) verschiedenster Art herzustellen.

Der Zahnprothetiker bietet alles aus einer Hand:

  • Beratungsgespräch
  • Lösungsvorschläge und Planung
  • Abformung
  • Herstellung der Prothesen
  • Einprobe und Eingliederung
  • Nachsorge

Der Zahnprothetiker kann somit individueller auf Patientenwünsche eingehen. 

Dem Patienten verlorengegangene Lebensqualität zurückzugeben, erfordert vom Behandler in technischer sowie in ästhetischer Hinsicht grosses Fachwissen und Erfahrung.

Zahnprothetische Praxis

Haben Sie ein Problem, das normale Zahnmedizin nicht lösen kann, so prüfen Sie, ob eine direkte Behandlung durch den Zahnprothetiker vielleicht eine optimalere und billigere Lösung erbringen kann. Zahnprothetiker haben eine aufwändige Ausbildung hinter sich und beschäftigen sich kontinuierlich mit den modernsten zahnprothetischen Methoden und Materialien – zu Ihrem Vorteil! Zahnprothetiker führen eigene Behandlungsräume, in denen sie nach modernsten Gesichtspunkten den Patienten ihr Know-how, ihre z.T. sehr aufwändigen Technologien und die hochwertigen Materialien zur Verfügung stellen. Die zahnprothetische Praxis ist in allen Fällen die richtige Wahl, wo das Gebiss des Patienten prothetische Leistungen erfordert. Der Zahnprothetiker kann direkt am Patienten und in Diskussion mit ihm eine optimale und angepasste Lösung vorschlagen und diese Schritt für Schritt realisieren. Der Patient ist in den Händen des Zahnprothetikers weitaus am besten aufgehoben. Im Gegensatz zum Zahntechniker, der immer indirekt über den Zahnarzt arbeitet, kann der Zahnprothetiker alle ästhetischen und technischen Gesichtspunkte direkt berücksichtigen. In Fällen, wo der Mediziner bei den Interventionen mitarbeiten muss, hat der Zahn- prothetiker einen Zahnarzt in Vertrag, der diese Leistungen erbringen kann.

Voraussetzungen
Um eine Zahnprothetische Praxis eröffnen und führen zu dürfen, braucht der Antragsteller eine Bewilligung der zuständigen kantonalen Gesundheitsdirektion.

Zudem muss der Antragsteller im Besitz des Ausweises der bestandenen Fähigkeitsprüfung in Zahnprothetik sein.

Aus- und Weiterbildung
Zahnprothetiker haben eine aufwändige Ausbildung hinter sich und beschäftigen sich kontinuierlich mit den modernsten zahnprothetischen Methoden und Materialien – zum Wohle des Patienten.

Die Ausbildung zum Zahnprothetiker umfasst nebst einer abgeschlossenen 4-jährigen Lehre zum eidg. dipl. Zahntechniker zusätzlich nach 8-jähriger Berufsausübung berufsbegleitend 4 Semester Weiterbildung zum dipl. Zahnprothetiker.

Der Studiengang umfasst mindestens 330 Vorlesestunden (Fächer: Anatomie, Physiologie, Histologie, Pathologie, Hygiene, erste Hilfeleistung, Total- und Teilprothetik).

Dozenten sind nebst erfahrenen Zahnprothetikern hauptsächlich Ärzte und Zahnärzte.

Zahnprothetiker verpflichten sich jährlich 40 Weiterbildungsstunden zu besuchen.

Technologie / Vorgehensweise

Die moderne Zahnprothetik kann heute auf einer beeindruckenden Reihe von Technologien im Dienste des Patienten aufbauen.
Neu geschaffene Materialien, neue Bearbeitungsmethoden und damit früher undenkbare Gesamtlösungen können angeboten werden.

Das Vorgehen des Zahnprothetikers kann so beschrieben werden:

Das Problem des Patienten in allen Dimensionen analysieren.
Eine ausgereifte Auswahl von Lösungsvorschlägen mit Vor- und Nachteilen mit dem Patienten diskutieren und die angemessene Lösung evaluieren.
Dem Patienten einen zeitlichen und technischen Lösungsweg vorschlagen, der möglichst geringe Nachteile in seinen Tagesablauf bringt.
Erarbeitung der Lösung, materialmässig, ästhetisch, technologisch.
Einsetzen der Gesamtlösung, allfällige Feinkorrekturen, Besprechung der notwendigen Pflege mit dem Patienten.