Zahnprothetiker-Schule
Neuer Lehrgang geplant Frühjahr 2026.
Neuer Lehrgang: Dipl. Zahnprothetiker/in / Denturist/in SZPV
Technologie, Handwerk und Medizin vereint: Erfolgreicher Auftakt des SZPV-Lehrgangs 2026
17 motivierte Fachkräfte aus der Zahntechnik haben am 6. März 2026 an der ABZ in Zürich ihre Weiterbildung zur diplomierten Zahnprothetikerin / zum diplomierten Zahnprothetiker begonnen. Die zweijährige Ausbildung des Schweizerischen Zahnprothetiker Verbandes bereitet sie darauf vor, Patientinnen und Patienten unabhängig, umfassend und nicht invasiv auf medizinisch höchstem Niveau in der eigenen Praxis zu versorgen.
Eine erfolgreiche prothetische Versorgung beurteilt nicht nur das Gebiss, sondern versteht den Menschen als Ganzes. Die bisherigen Module verdeutlichten bereits, wie vielfältig das spätere Berufsbild ist: Der Lehrgang befähigt die Studierenden, die gesamte Behandlung – von der ersten Analyse über die handwerkliche Fertigung im eigenen Labor bis hin zur Einprobe und Nachsorge – eigenverantwortlich aus einer Hand anzubieten. Diese lückenlose Betreuung schafft Vertrauen und ermöglicht eine individuelle, präzise Abstimmung. Sollten darüber hinaus medizinische Eingriffe notwendig sein, sichert die bewährte Kooperation mit der Zahnmedizin die lückenlose Behandlungskette ab.
Fundiertes medizinisches Rüstzeug
Um diese hohe Verantwortung tragen zu können, erarbeiteten sich die Studierenden in den ersten Ausbildungsmonaten unter der Leitung von Lehrgangsleiter Urs-Peter Reber und dem SZPV-Schulrat ein breites medizinisches Fundament. Neben den Grundlagen der allgemeinen Anatomie und Krankheitslehre standen vertiefte Einblicke in medizinische Fachgebiete wie Kardiologie, Pneumologie, Endokrinologie, Gastroenterologie, Neurologie und Nephrologie sowie Wissen zu Infektionskrankheiten und Hämatologie auf dem Unterrichtsplan.
Qualifikation mit Zukunft
Mit diesem ganzheitlichen Verständnis im Rücken schlagen die Kursteilnehmenden nun das nächste Kapitel ihrer Ausbildungsreise auf. In den kommenden Modulen richten sich der Fokus auf die orale Spezialisierung: Die orofaziale Anatomie des Kauapparats, die Gewebelehre der oralen Histologie, die radiologische Befundung sowie strenge Standards in Mikrobiologie und Hygiene stehen auf dem Programm.
Der Lehrgang gliedert sich in insgesamt acht Handlungskompetenzbereiche (HKB) – von medizinischen Grundlagen über nichtinvasive Behandlungskonzepte bis hin zu Betriebswirtschaft, Recht und der interdisziplinären Zusammenarbeit. Der Vorstand des SZPV gratuliert allen Teilnehmenden herzlich zu diesem Karriereschritt und bedankt sich bei der Schulleitung sowie den Dozierenden für das grosse Engagement.
Warum Zahnprothetiker/in werden?
Der Beruf des Zahnprothetikers bietet dir nicht nur hervorragende Karrierechancen, sondern auch die einzigartige Möglichkeit, direkt mit Patientinnen und Patienten zu arbeiten – ganz ohne Zahnarzt. Du hilfst Menschen, ihre Lebensqualität und ihr Lächeln zurückzugewinnen.
Ein Beruf mit Sinn, Zukunft und Selbstständigkeit:
Stell dir vor, wie erfüllend es ist, anderen zu einem neuen Selbstbewusstsein zu verhelfen – mit deiner eigenen Zahnprothetiker-Praxis!
Hier findest du detaillierte Informationen zum Beruf: Der Zahnprothetiker | SZPV
Gestalte deine Zukunft – mit einer Ausbildung, die Lächeln schenkt!
Schweizerischer Zahnprothetiker Verband SZPV
Schulleitung / Kurssekretariat
Tägerhardring 8
5436 Würenlos
Telefonnummer 056 500 20 69

Anmeldeunterlagen Zahnprothetiker-schule zum herunterladen
Hier können sie alle Informationen zum Anmeldungsprozess für den Zahnprotetikerlehrgang als PDF herunterladen.
Link zum Anmeldeformular für die Aufnahmeprüfung
https://form.jotform.com/Zahnprothetiker/anmeldung-aufnahmeverfahren-szpv
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für den Lehrgang Dipl. Zahnprothetiker/ Denturist
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen den Teilnehmenden des Lehrgangs Zahnprothetik (nachfolgend „Teilnehmende“) und dem Schweizer Zahnprothetiker Verband, Sekretariat, Tägerhardring 8, 5436 Würenlos (nachfolgend „Veranstalter“).
1.2 Abweichende Bedingungen der Teilnehmenden gelten nur, wenn sie vom Veranstalter ausdrücklich und schriftlich akzeptiert wurden.
1.3 Mit der Anmeldung zum Lehrgang anerkennen die Teilnehmenden diese AGB als verbindlichen Vertragsbestandteil.
2. Anmeldung und Vertragsabschluss
2.1 Die Anmeldung zum Lehrgang erfolgt schriftlich oder elektronisch (Online-Formular, E-Mail). Sie ist verbindlich.
2.2 Der Vertrag kommt zustande durch:
– den Eingang der Anmeldung beim Veranstalter und
– die schriftliche Anmelde- bzw. Zulassungsbestätigung des Veranstalters.
2.3 Der Veranstalter behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen (z.B. bei nicht erfüllten Zulassungsbedingungen oder ausgeschöpfter Platzzahl).
2.4 Die Platzzahl ist beschränkt. Die Plätze werden in der Regel nach Eingang der vollständigen Anmeldung vergeben.
3. Zulassungsbedingungen
3.1 Die Zulassung zum Lehrgang setzt in der Regel folgende Voraussetzungen voraus:
– Abgeschlossene Berufsausbildung als Zahntechniker/in EFZ oder gleichwertiger Abschluss und
– mehrjährige Berufserfahrung im entsprechenden Fachgebiet.
3.2 Der Veranstalter prüft die eingereichten Unterlagen und entscheidet über die Zulassung. Er kann zusätzliche Unterlagen, Referenzen oder ein Aufnahmegespräch verlangen.
3.3 Voraussetzung ist zudem das erfolgreich absolvierte Aufnahmeverfahren. Inhaberinnen und Inhaber eines Zahntechnikermeister-Titels aus einem der DACH-Länder (Deutschland, Österreich, Schweiz) sind vom Aufnahmeverfahren befreit.
3.4 Die Verantwortung für die Erfüllung der Zulassungsbedingungen zur späteren Höheren Fachprüfung (HFP) liegt bei den Teilnehmenden. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Zulassung zur eidgenössischen Prüfung.
4. Lehrgangsdurchführung / Stundenplan / Änderungen
4.1 Der Lehrgang wird gemäss Lehrgangskonzept und Stundenplan durchgeführt. Umfang, Struktur (z.B. Handlungskompetenzbereiche HKB) und Unterrichtszeiten werden den Teilnehmenden vor Lehrgangsbeginn bekanntgegeben.
4.2 Der Veranstalter behält sich organisatorisch sinnvolle Anpassungen vor, insbesondere:
– Änderungen im Stundenplan (Daten, Zeiten, Reihenfolge der Module),
– Wechsel von Dozierenden,
– Wechsel des Unterrichtsortes,
– Anpassung von Unterrichtsformen (Präsenzunterricht, Online-Unterricht, Blended Learning).
4.3 Kleinere Änderungen berechtigen nicht zu einer Reduktion der Lehrgangsgebühr oder zum Rücktritt ohne Kostenfolge.
4.4 Findet Unterricht online statt, sind die Teilnehmenden für eine geeignete technische Infrastruktur (Hardware, Internetverbindung, Software) selbst verantwortlich.
5. Lehrgangsgebühren und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Lehrgangsgebühr sowie allfällige zusätzliche Kosten (z.B. Lehrmittel, Prüfungsgebühren, Materialkosten) werden in der Ausschreibung und/oder in der Anmeldebestätigung ausgewiesen.
5.2 Mit der Zulassungsbestätigung stellt der Veranstalter den Teilnehmenden die Rechnung zu. Die Lehrgangsgebühr ist bis zum auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum zu bezahlen.
5.3 In Ausnahmefällen und bei besonderen Voraussetzungen – insbesondere bei laufenden Subventions-, Förder- oder Bildungskreditverfahren – kann auf schriftliches, begründetes Gesuch hin eine Fristverlängerung oder eine individuelle Zahlungsregelung gewährt werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht; der Entscheid liegt im Ermessen des Veranstalters.
5.4 Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, oder mit Ausnahmeregelung ist der Veranstalter berechtigt:
– Mahngebühren zu erheben,
– Verzugszinsen zu verlangen und/oder
– die Teilnahme am Lehrgang bis zur vollständigen Bezahlung zu verweigern
5.5 Allfällige Beiträge von Bund, Kanton oder Dritten (z.B. Rückerstattung von Prüfungsgebühren, Bildungsbeiträge, Stipendien, Bildungskredite) sind Sache der Teilnehmenden. Ansprüche gegenüber Förderstellen bestehen unabhängig von der Zahlungspflicht gegenüber dem Veranstalter.
6. Rücktritt / Abmeldung durch Teilnehmende
6.1 Ein Rücktritt vom Lehrgang hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen (Brief oder E-Mail).
6.2 Bei Rücktritt gelten folgende Annullationsbedingungen:
– Bis 3 Monate vor Lehrgangsbeginn: Bearbeitungsgebühr von CHF 250.00, übrige Lehrgangsgebühren werden erlassen bzw. zurückerstattet
– 3 bis 1 Monat vor Lehrgangsbeginn: 30 % der Lehrgangsgebühr sind geschuldet.
– Weniger als 1 Monat vor Lehrgangsbeginn oder nach Lehrgangsstart: 100 % der Lehrgangsgebühr sind geschuldet. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
6.3 Massgebend für die Berechnung der Fristen ist der schriftliche Eingang der Abmeldung beim Veranstalter.
6.4 Das Fernbleiben vom Unterricht gilt nicht als Abmeldung und entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
6.5 Eine Ersatzperson kann nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestellt werden, sofern diese die Zulassungsbedingungen erfüllt.
7. Abbruch, Unterbruch und Nichterscheinen
7.1 Brechen Teilnehmende den Lehrgang aus persönlichen, beruflichen oder gesundheitlichen Gründen ab, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Erlass der Lehrgangsgebühr.
7.2 Nicht besuchte Unterrichtseinheiten können grundsätzlich nicht nachgeholt oder vergütet werden. Allfällige Nachholmöglichkeiten liegen im Ermessen des Veranstalters.
7.3 Bei längerem Unterbruch aus wichtigem Grund (z.B. längere Krankheit) kann der Veranstalter in begründeten Fällen eine individuelle Lösung anbieten (z.B. Verschiebung in den nächsten Lehrgangsgang). Ein Anspruch darauf besteht nicht.
8. Annullation oder Änderung durch den Veranstalter
8.1 Der Veranstalter behält sich vor, den Lehrgang aus wichtigen Gründen nicht durchzuführen, zu verschieben oder zu verkürzen, insbesondere bei:
– zu geringer Teilnehmerzahl,
– Ausfall von Schlüssel-Dozierenden ohne Ersatzmöglichkeit,
– Ereignissen höherer Gewalt (z.B. Pandemien, behördliche Anordnungen).
8.2 Wird der Lehrgang vor Beginn annulliert, werden bereits bezahlte Lehrgangsgebühren vollumfänglich zurückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
8.3 Wird der Lehrgang nach Beginn aus Gründen, die der Veranstalter zu vertreten hat, definitiv abgebrochen, erfolgt eine anteilsmässige Rückerstattung der Lehrgangsgebühr für nicht erbrachte Leistungen.
8.4 Programmänderungen oder Lehrpersonenersatz berechtigen nicht zu einer Rückerstattung.
9. Leistungsnachweise, Prüfungen und Teilnahmebestätigungen
9.1 Die Anforderungen an Leistungsnachweise, interne Prüfungen und die Zulassungsbedingungen für den Lehrgangsabschluss werden im Curriculum und/oder in separaten Reglementen festgehalten.
9.2 Der erfolgreiche Abschluss des Lehrgangs kann von folgenden Elementen abhängig gemacht werden:
– Präsenz- und Teilnahmepflicht (Mindestanwesenheit),
– bestandenen Modulprüfungen und/oder praktischen Prüfungen,
– Erbringung schriftlicher Arbeiten oder Fallstudien.
9.3 Eine Lehrgangsbestätigung bzw. ein Zertifikat wird nur ausgestellt, wenn die im Reglement definierten Bedingungen erfüllt sind.
9.4 Die Zulassung zur eidgenössischen Höheren Fachprüfung (HFP) liegt in der Verantwortung der zuständigen Organisation der Arbeitswelt und der Prüfungsbehörde. Der Veranstalter kann keine Zulassung garantieren.
10. Pflichten der Teilnehmenden
10.1 Die Teilnehmenden verpflichten sich zu einem professionellen, respektvollen Verhalten gegenüber Dozierenden, Mitstudierenden, Patientinnen/Patienten (falls vorhanden) und Mitarbeitenden des Veranstalters.
10.2 Die Hausordnungen der Unterrichtsorte, Hygiene- und Sicherheitsvorschriften sowie Weisungen des Fachpersonals sind einzuhalten.
10.3 Allfällige Arbeiten an Patientinnen/Patienten im Rahmen des Lehrgangs sind gemäss geltenden gesetzlichen, fachlichen und ethischen Standards durchzuführen.
10.4 Verstösse gegen diese Pflichten können zu einer Verwarnung oder in schweren Fällen zum Ausschluss aus dem Lehrgang führen. Ein Ausschluss entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
11. Lehrmittel, Urheberrechte und Lernplattform
11.1 Sämtliche Lehrmittel, Skripte, Präsentationen und Unterlagen (physisch oder digital) sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Veranstalters bzw. der Dozierenden nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
11.2 Die Zugänge zur digitalen Lernplattform sind persönlich und dürfen nicht weitergegeben werden. Missbrauch kann zum Entzug des Zugangs führen.
11.3 Aufnahmen von Unterricht (Audio/Video) durch Teilnehmende sind nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung des Veranstalters und der betroffenen Personen erlaubt.
11.4 Die Login’s zu den digitalen Inhalten stehenden allen Anspruchsgruppen mindestens 6 Monate nach Kursende zur Verfügung. Zudem können während dieser Zeit alle Inhalte als Download verwendet werden.
12. Datenschutz
12.1 Der Veranstalter bearbeitet Personendaten der Teilnehmenden gemäss den Bestimmungen des Schweizer Datenschutzrechts.
12.2 Die Daten werden ausschliesslich für die Lehrgangsorganisation, Leistungserfassung, Kommunikation mit den Teilnehmenden sowie – falls vorgesehen – für die Anmeldung zu Prüfungen verwendet.
12.3 Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung des Lehrgangs oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten notwendig ist oder eine entsprechende Einwilligung vorliegt.
12.4 Die Teilnehmenden haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung und – im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben – Löschung ihrer Personendaten.
13. Haftung und Versicherung
13.1 Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliche oder grobfahrlässige Pflichtverletzung seiner Organe oder Hilfspersonen zurückzuführen sind.
13.2 Für direkte oder indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
13.3 Der Abschluss von ausreichenden Versicherungen (Haftpflicht, Unfall, Krankheit, Berufshaftpflicht, sofern relevant) ist Sache der Teilnehmenden.
13.4 Für Diebstahl oder Verlust von persönlichen Gegenständen an Unterrichtsorten wird keine Haftung übernommen.
14. Höhere Gewalt
14.1 Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien/Pandemien, behördliche Anordnungen, Strom- und Internetausfälle), welche die planmässige Durchführung des Lehrgangs verunmöglichen oder wesentlich erschweren, berechtigen den Veranstalter zu organisatorischen Anpassungen (z.B. Verschiebungen, Online-Unterricht, Verdichtung).
14.2 Ein Anspruch auf Rücktritt ohne Kostenfolge oder auf Schadenersatz besteht in solchen Fällen grundsätzlich nicht, solange der Veranstalter den Lehrgang in angepasster Form weiterführen kann.
15. Änderungen der AGB
15.1 Der Veranstalter kann diese AGB jederzeit ändern. Massgebend ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
15.2 Anpassungen während eines laufenden Lehrgangs werden den Teilnehmenden rechtzeitig mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, sofern nicht innert 30 Tagen schriftlich begründeter Widerspruch erhoben wird. In diesem Fall wird gemeinsam eine Lösung gesucht.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
16.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Teilnehmenden und dem Veranstalter findet ausschliesslich Schweizer Recht Anwendung.
16.2 Gerichtsstand ist, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen, Baden AG (Bezirk Baden, Kanton Aargau).
16.3 Vertragssprache ist Deutsch.
Würenlos, November 2025
Schweizer Zahnprothetiker Verband
Sekretariat, Tägerhardring 8
5436 Würenlos